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Fehlerquellen im Personalverleih

In unseren Lohnbuchkontrollen tauchen häufig dieselben Fehler auf. Diese kosten Sie viel Geld, Sie riskieren eine Busse der paritätischen Kommission und sie wären mit einfachen Mitteln vermeidbar gewesen.

Überprüfen Sie Ihre Organisation in regelmässigen Abständen? Arbeiten alle Mitarbeiter noch nach denselben Richtlinien oder entstehen „Individuallösungen“?

Die nachstehende Aufstellung ist nicht abschliessend, gibt aber einen kurzen Überblick, wo die häufigsten Fehler passieren.

  • Fehler in den Abläufen der Administration

Kein 4-Augen-Prinzip, Überlastung, mangelhafte GAV-Kenntnisse, ungenügende System­unterstützung, nicht ausreichende Formulare, AVG und ArG nicht oder zuwenig bekannt

  • Fehlerhafte Vertragstexte

Bestimmungen gem. Art. 26 GAV Personalverleih nicht erfüllt

Einsatzort unklar definiert

Wochenarbeitszeit nicht klar definiert

GAV-Qualifikation nicht auf den Einsatzverträgen

  • Fehlerhaft oder mangelhaft ausgefüllte Rapporte

Einsatzorte, Spesen, Unterschrift fehlen

Fehlzeiten, Absenzen nicht korrekt erfasst

  • EKAS Richtlinien nicht berücksichtigt

Vorschriften zur Arbeitssicherheit nicht eingehalten oder unbekannt, Bestätigungen der Mitarbeiter fehlen, SiPass nicht vorhanden, Ausrüstung nicht vollständig oder nicht bestätigt.

  • Fehlerhafte, falsche oder keine Überzeitabrechnung während oder am Ende des Einsatzes oder nicht ave GAV-konform.

Unterschiedliche Regelungen der verschiedenen paritätischen Kommissionen betreffend Überzeitberechnung bei Vertragsende nicht bekannt

Lohnbasis (inkl. 13. ML, Bruttolohn, Basislohn) nicht bekannt oder falsch parametriert

Samstag, Abend, Nachtzuschläge nach ave GAV

  • Falsche oder nicht GAV-konforme Krankentaggeldabrechnungen

Falsche Basis, falsche Berechnung der Lohnfortzahlungen bei aufgeschobenem Krankentaggeld (Umrechnung auf 5 oder 7 Tage, Durchschnittslohnberechnung)

  • Falsche GAV-Auswahl

Anzuwendende GAV nicht mit dem Kunden besprochen. Annahmen aufgrund des erlernten Berufes

  • Zu späte oder keine BVG-Unterstellung

BVG ab 1. Tag, freiwillig, Unterstützungspflicht, innert 52 Wochen mehr als 13 Wochen beschäftigt

  • Annahmeverzug

Fehlerhafte oder mangelhafte Kontrolle der Einsatz-Arbeitszeiten

Regelungen zum Annahmeverzug nicht bekannt.

Vorgehen bei Feststellung, dass vereinbartes Pensum nicht erreicht wird, nicht bekannt

Wir von der TS TreuConServices AG sehen es als unsere Aufgabe, unsere Kunden auf mögliche Fehler aufmerksam zu machen und Lösungsvorschläge zu präsentieren. Unsere Mitarbeiter sind in diesen Punkten geschult. Während der Verarbeitung der Löhne legen wir ein Auge auf die Punkte, die zu unkorrekten Lohnabrechnungen führen würden.

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