Fehlerquellen im Personalverleih
In unseren Lohnbuchkontrollen tauchen häufig dieselben Fehler auf. Diese kosten Sie viel Geld, Sie riskieren eine Busse der paritätischen Kommission und sie wären mit einfachen Mitteln vermeidbar gewesen.
Überprüfen Sie Ihre Organisation in regelmässigen Abständen? Arbeiten alle Mitarbeiter noch nach denselben Richtlinien oder entstehen „Individuallösungen“?
Die nachstehende Aufstellung ist nicht abschliessend, gibt aber einen kurzen Überblick, wo die häufigsten Fehler passieren.
Fehler in den Abläufen der Administration
Kein 4-Augen-Prinzip, Überlastung, mangelhafte GAV-Kenntnisse, ungenügende Systemunterstützung, nicht ausreichende Formulare, AVG und ArG nicht oder zuwenig bekannt
Fehlerhafte Vertragstexte
Bestimmungen gem. Art. 26 GAV Personalverleih nicht erfüllt
Einsatzort unklar definiert
Wochenarbeitszeit nicht klar definiert
GAV-Qualifikation nicht auf den Einsatzverträgen
Fehlerhaft oder mangelhaft ausgefüllte Rapporte
Einsatzorte, Spesen, Unterschrift fehlen
Fehlzeiten, Absenzen nicht korrekt erfasst
EKAS Richtlinien nicht berücksichtigt
Vorschriften zur Arbeitssicherheit nicht eingehalten oder unbekannt, Bestätigungen der Mitarbeiter fehlen, SiPass nicht vorhanden, Ausrüstung nicht vollständig oder nicht bestätigt.
Fehlerhafte, falsche oder keine Überzeitabrechnung während oder am Ende des Einsatzes oder nicht ave GAV-konform.
Unterschiedliche Regelungen der verschiedenen paritätischen Kommissionen betreffend Überzeitberechnung bei Vertragsende nicht bekannt
Lohnbasis (inkl. 13. ML, Bruttolohn, Basislohn) nicht bekannt oder falsch parametriert
Samstag, Abend, Nachtzuschläge nach ave GAV
Falsche oder nicht GAV-konforme Krankentaggeldabrechnungen
Falsche Basis, falsche Berechnung der Lohnfortzahlungen bei aufgeschobenem Krankentaggeld (Umrechnung auf 5 oder 7 Tage, Durchschnittslohnberechnung)
Falsche GAV-Auswahl
Anzuwendende GAV nicht mit dem Kunden besprochen. Annahmen aufgrund des erlernten Berufes
Zu späte oder keine BVG-Unterstellung
BVG ab 1. Tag, freiwillig, Unterstützungspflicht, innert 52 Wochen mehr als 13 Wochen beschäftigt
Annahmeverzug
Fehlerhafte oder mangelhafte Kontrolle der Einsatz-Arbeitszeiten
Regelungen zum Annahmeverzug nicht bekannt.
Vorgehen bei Feststellung, dass vereinbartes Pensum nicht erreicht wird, nicht bekannt
Wir von der TS TreuConServices AG sehen es als unsere Aufgabe, unsere Kunden auf mögliche Fehler aufmerksam zu machen und Lösungsvorschläge zu präsentieren. Unsere Mitarbeiter sind in diesen Punkten geschult. Während der Verarbeitung der Löhne legen wir ein Auge auf die Punkte, die zu unkorrekten Lohnabrechnungen führen würden.